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Stand 01.04.2017

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2018) vorerst gestoppt II

Das Energiesparrecht für Gebäude soll umfassend novelliert werden.Dazu sollen EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammengeführt und durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2018) ersetzt werden.

Der Referentenentwurf dazu wurde am 23.01.2017 an die Verbände verschickt und sollte ursprünglich bereits am 15.02.2017 im Bundeskabinett beschlossen werden und zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Dieses Verfahren wurde inzwischen aufgrund von Einwänden der CDU/CSU gestoppt.

Auch verschiedene Verbände und Interessengruppen haben inzwischen zum vorgelegten Entwurf Stellung bezogen.
Ein Hauptpunkt für die Kritik ist vor allem die Absicht, bei Neubauten der öffentlichen Hand einen "Niedrigstenergiestandard" (entspricht KfW-Effizienzhaus 55) zu definieren, der ab 2019 verbindlich anzuwenden ist. Die Einführung dieses Standards würde, so die Kritik, die Baukosten für diese Gebäude unnötig erhöhen und sei "in der Praxis nicht darstellbar".

Nun stehen neue Diskussionen, Debatten und Diskussionen an. Eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ist damit unwahrscheinlich geworden."

Natürlich ist eine politische Diskussion an der sich alle gesellschaftlichen Interessensgruppen beteiligen können in einer funktionieren Demokratie unverzichtbar, vielleicht ist der Zeitplan ja auch sehr ambitioniert.

Aber der Umstand, dass das Ganze momentan am energetischen Standard für Neubauten der öffentlichen Hand (der ja eigentlich eine Vorreiterrolle zukommen sollte) scheitert, macht doch etwas nachdenklich...

Der vielbeschworenen Energiewende nimmt soetwas natürlich noch etwas mehr Wind aus den Segeln.

Auf jeden Fall werde ich mich auf dem Laufenden halten und berichte an dieser Stelle, wenn es wieder etwas Neues gibt.

...oder Sie schreiben mir einfach, was Sie von dem Thema halten...