Aktuelles

Stand 27.07.2021

Weitere 300 Millionen Euro für Ladesäulen

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) stellt weitere 300 Millionen Euro zur Förderung neuer Ladestationen für Elektro­autos in Wohngebäuden zur Verfügung. Damit kann der Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt jetzt wieder beantragt werden!

Stand 13.07.2021

KfW-Förderung für private Ladestationen bereits ausgeschöpft

Das Kreditinstitut gibt an, dass die 500 Millionen Euro für die Förderung von privaten Elektroauto Ladestation aufgebraucht sind. Ob es einen frischen Fördertopf gibt, bleibt abzuwarten.

Stand 19.04.2021

Letzte Chance für das „Effizienzhaus 115“

Der Bund hat über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz: BEG) die Fördermöglichkeiten der KfW ab 01.07.2021 neu geregelt. Die Neuerungen ab Jahresmitte sind durchweg nochmals eine Verbesserung der bisher schon attraktiven Förderungen.

Entfallen wird aber die Förderung einer Renovierung zum sogenannten Standard „Effizienzhaus 115“. Dieser Standard bedeutet, dass der Jahresprimärenergiebedarf bei 115% des sogenannten Referenzhauses liegt.

Stand 01.11.2020

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) in Kraft getreten

Das Gebäudenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.

Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Die frühere EnEV , das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt.

Die geltenden europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden mit dem GEG 2020 vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das Energieeinsparrecht integriert.

Die sich aus dem Primärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind in Energieausweisen anzugeben. Damit enthält ein Energieausweis zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen.

Normiert wurde mit dem GEG 2020 zudem eine Regelung zur Einschränkung des Einbaus neuer Ölheizungen ab dem Jahr 2026 nach den Maßgaben in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030. Diese Regelung gilt ab 2026 gleichermaßen für den Einbau von neuen, mit festen fossilen Brennstoffen beschickten Heizkesseln (Kohleheizungen).