Aktuelles

Stand 24.01.2022

Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu

Zum 01.01.2023 ist die erste Novellierung des Gebäudenergiegesetzes in Kraft getreten (GEG 2023).

Eine wesentliche Neuerung ist die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Damit wird das KfW-Energieeffizienzhaus zum Standard

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Stand 10.11.2021

KfW-55-Förderung läuft Ende Januar 2022 aus

Die Regierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Einsparung von CO2 rückt noch stärker in den Fokus. Im Zuge dessen entfällt die Förderung für den KfW-55-Standard ab Anfang Februar. Anträge können noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden.

Stand 27.10.2021

KfW-Förderung für Ladestationen endgültig ausgeschöpft

Vor einem Jahr - im November 2020 - wurde das KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" gestartet, dann war Anfang Juli 2021 nach mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos Schluss. Im Juli stellte die Bundesregierung weitere Fördermittel bereit, doch wegen der anhaltend hohen Nachfrage sind die Fördermittel jetzt endgültig ausgeschöpft. Es gilt ein Antragsstopp, Zuschüsse für Ladestationen können nicht mehr beantragt werden.