Aktuelles

Stand 25.01.2023

Bundesbauministerium startet Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Stand 01.01.2023

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft getreten

Zum 01.01.2023 ist die erste Novellierung des Gebäudenergiegesetzes in Kraft getreten (GEG 2023).

Eine wesentliche Neuerung ist die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Damit wird das KfW-Energieeffizienzhaus zum Standard

Die Anforderungen an die energetischen Kennwerte der Gebäudehülle werden nicht verschärft.

Stand 28.07.2022

Gekappte KfW-Förderung für Gebäudesanierungen

Die Zuschussförderung für Effizienzhäuser (EH), die es erst seit dem letzten Jahr gibt, wird vollständig eingestellt. Das EH 100 wird gar nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt es nur noch eine Kreditförderung mit deutlich gesenkten Tilgungszuschüssen. Für Komplettsanierungen tritt die Umstellung der KfW-Förderung schon morgen in Kraft.