Aktuelles
Stand 01.01.2023
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft getreten
Zum 01.01.2023 ist die erste Novellierung des Gebäudenergiegesetzes in Kraft getreten (GEG 2023).
Eine wesentliche Neuerung ist die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Damit wird das KfW-Energieeffizienzhaus zum Standard
Die Anforderungen an die energetischen Kennwerte der Gebäudehülle werden nicht verschärft.
Stand 28.07.2022
Gekappte KfW-Förderung für Gebäudesanierungen
Die Zuschussförderung für Effizienzhäuser (EH), die es erst seit dem letzten Jahr gibt, wird vollständig eingestellt. Das EH 100 wird gar nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt es nur noch eine Kreditförderung mit deutlich gesenkten Tilgungszuschüssen. Für Komplettsanierungen tritt die Umstellung der KfW-Förderung schon morgen in Kraft.